HistoTour Mühlviertel Apart 2026

HistoTour Mühlviertel Apart 2026

Fahrvergnügen auf historischen Spuren

12. – 19. September 2026                                                       7 Nächte

Preis pro Person im:

Doppelzimmer:                                                                         1.755,00 €

Einzelzimmer:                                                                           2.112,00 €

Das Mühlviertel und die Region

Das Mühlviertel erstreckt sich zwischen der Donau im Süden und der tschechischen Grenze im Norden. Es ist geprägt von sanften Hügeln, ausgedehnten Wäldern, tiefen Flusstälern und eindrucksvollen Granitformationen. Die Region gilt als ursprünglicher, ruhiger Teil Österreichs

Weite Wälder, klare Bäche und stille Teiche machen das Mühlviertel zu einem Paradies für Naturliebhaber. Besonders bekannt ist der Böhmerwald, der mit seinen Wanderwegen, Aussichtspunkten wie dem Bärenstein und Wintersportmöglichkeiten am Hochficht ganzjährig ein Erlebnis bietet.

Burgen, Schlösser und Stifte erzählen von der langen Geschichte der Region: das Stift Schlägl mit seiner Bibliothek und Brauerei, die Burg Clam mit ihren Konzerten oder die historische Braustadt Freistadt mit mittelalterlichem Flair sind nur einige Höhepunkte.

Die Oldtimerregion Mühlviertel

Die Oldtimerregion Mühlviertel verbindet Fahrspaß, Naturgenuss und Kultur auf einzigartige Weise. Sie ist ein Geheimtipp für Liebhaber historischer Fahrzeuge, die landschaftlich reizvolle Routen und echte Gastfreundschaft schätzen.

Das Mühlviertel in Oberösterreich ist nicht nur für seine sanften Hügel, Wälder und Granitlandschaften bekannt, sondern hat sich auch als Oldtimerregion einen Namen gemacht. Dank der kurvenreichen Straßen, idyllischen Panoramarouten und zahlreichen Veranstaltungen ist es ein Paradies für Oldtimerfreunde.

Das 3* Hotel Fürst in Unterweißenbach

Unser Hotel liegt direkt am Marktplatz in Unterweißenbach. Es begrüßt uns mit der typischen Mühlviertler Gastfreundschaft und einer typisch regionalen Küche. Nach den Toren finden wir Entspannung im Wellnessbereich mit Saunen und Whirlpool oder zu einem Ratsch auf der Terrasse.

Das Hotel befindet sich in der Region Mühlviertler Alm – wo die Kraft der Natur noch im Mittelpunkt steht. In der glasklaren Luft staffeln sich die Hügel mit atemberaubenden Aussichten auf Wälder, Wiesen, Äcker, Täler, Bäche und Naturteiche. Unser Haus ist somit ein idealer Ausgangspunkt für zahlreiche Freizeitaktivitäten und ein Paradies für Outdoor-Urlauber. 

Jedes Zimmer ist anders gestaltet. Alle Zimmer sind Hell und geräumig. Teilweise mit Balkon und / oder barrierefrei. Alle Zimmer sind mit Bad Dusche, Föhn und TV ausgestattet.

Der Küchenchef mit seinem Team zaubert ein vielfältiges und reichliches Frühstück mit allem was das Herz begehrt.

Zum Abendessen wird uns ein 3 Gänge Wahlmenü serviert. Dazu vielleicht ein Gläschen Wein aus dem Weinkeller?

Tag 1 Willkommen bei der Deutschen Oldtimer-Reisen

Nach Ihrer individuellen Anreise und Ihrem Check-In heißen wir Sie in Unterweißenbach im Mühlviertel, im Hotel Fürst herzlich willkommen. Gerne möchten wir alle Teilnehmer bis ca. 17 Uhr begrüßen dürfen um dann beim ersten gemeinsamen Abendessen ab 19 Uhr mit einem gegenseitigen Kennenlernen, den Urlaub beginnen zu lassen. Im Rahmen des Abendessens stellt sich das Team der Deutschen Oldtimer-Reisen vor und Sie erhalten auch noch relevante Informationen bzgl. der Ausfahrten.

Tag 2 Das Stift Melk

Wir starten unsere HistoTour mit einer Fahrt zur südlichen Grenze des Mühlviertels. Über kleine Straßen geht es in Richtung Donau nach Melk und zum Benediktiner Stift Melk. Das Stift wurde in 44-jähriger Bauzeit bis 1746 errichtet. Nach einem Besuch im Kloster fahren wir ein paar Meter zur Donau zur Mittagsrast.

Nach der Mittagsrast geht es durch kleine Täler zurück zum Hotel.

Tag 3 Auf nach Buddweis

Buddweis werden einige durch die Brauerei Buddweis kennen. Heute werden wir auch das Bier testen. Wir starten am Hotel in Richtung Tschechei, wechseln vom Mühlviertel in das Waldviertel und fahren ein Stück am Böhmerwald entlang bis nach Buddweis.Wir besichtigen die Brauerei und essen anschließend in der Brauereiwirtschaft zu Mittag.

Anschließend geht es über kleine Ortschaften zurück zu unserem Hotel

Tag 4 Der Moldaustausee

Heute machen wir eine Runde um den Moldaustausee. Der Moldaustausee, auch bekannt als Lipno-Stausee, liegt im tschechisch-böhmischen Teil des Böhmerwalds, unmittelbar an der Grenze zu Österreich – im Schutzgebiet und Nationalpark Böhmerwald. Wir fahren über Freistadt und Bad Leonfelden zur Tschechischen Grenze und dann weiter zur südlichen Spitze den Moldaustausees. Von hier folgen wir dem Ufer bis zur Mittagsrast.

Nach dem Mittagsessen fahren wir erst am östlichen Ufer entlang, folgen dann ein Stück der Moldau um dann wieder nach Österreich zu wechseln. Weiter geht es dann wieder bis zum Hotel.

Tag 5 Der Tag für Ihre Wünsche

Unterweißenbach liegt ideal um hier etwas zu unternehmen.

Das Hotel verleiht Fahrräder. Ein Ausflug nach Krumau, Zwettel, Linz oder Krems?

Tag 6 Die Granittour

Das Mühlviertel und der Bayrische Wald sind bekannt für seinen Granit. Wir machen heute eine Tour nach Heuzenberg im Bayrischen Wald. Hier besuchen wir das Granitzentrum. Anschließend fahren wir noch ein paar Meter zur Mittagsrast.

Nach der Mittagsrast fahren wir bei Wegscheid wieder über die Grenze und weiter über kleine Straßen zum Hotel.

Tag 7 Die Zwettl – Krems Runde

Heute geht es erst nach Zwettl. Zwettl liegt im Waldviertel, etwa im Zusammenfluss der Zwettl und des Kamp. Es ist mit 256 km² die flächengrößte Gemeinde Österreichs. Von Zwettl fahren wir nach Krems. Krems liegt am Eingang zur Wachau, einem der schönsten Flusstäler Europas, und zählt zu den ältesten Städten Österreichs. In Krems machen wir eine Stadtführung und gehen anschließend zur Mittagsrast.

Nach der Mittagsrast folgen wir ein wenig der Donau durch die Wachau und biegen dann bei Spitz ab in Richtung Unterweißenbauch zu unserem Hotel.

Tag 8 Die Heimetappe

Auch die schönste Oldtimerwoche im Mühlviertel geht einmal zu Ende. Heute treffen wir uns zum Abschiedsfrühstück. Mit der Überreichung der Teilnehmer-Trophäen beschließen wir das offizielle Programm der HistoTour Mühlviertel Apart 2026. Anschließend treten Sie Ihre individuelle Rückreise an oder bleiben noch eine Nacht. Wünschen Sie eine Verlängerungsnacht, arrangieren wir das gerne gegen Aufpreis für Sie.

Der HistoTour Mühlviertel Apart 2026-Termin:

12. – 19. September 2026

Reisebedingungen

Der Reisepreis für das Komplett-Programm HistoTour Mühlviertel Apart 2026 pro Person:

Im Doppelbettzimmer                                 1.755,00 Euro

Im Einzelbettzimmer                                   2.112,00 Euro

inklusive folgender Leistungen:

  • garantierte Reisedurchführung (ausgenommen Pandemien, Naturkatastrophen, etc.)
  • 7 Übernachtungen im 3 Sterne Hotel Fürst, inkl. 3 Gänge Wahlmenü (Abendessen ohne Getränke)
  • Parkplatz
  • 5 Tagestouren, Ihre Wahl: geführte HistoTour in der Gruppe oder solo nach Bordbuch
  • 5 x Mittagessen (ohne Getränke)
  • alle Eintrittspreise (auch Maut) für die im Bordbuch aufgeführten Programmpunkte
  • persönliches Bordbuch, HistoTour-Schild
  • Touren im Bordbuch oder auch digital auf dem Mobiltelefon
  • Willkommenspräsent
  • Teilnehmertrophäe pro Person
  • digitale Foto-Dokumentation der HistoTour
  • Walkie Talkie-Ausrüstung (leihweise) der teilnehmenden Fahrzeuge
  • eigener Pannen-Service und Abschleppdienst
  • Gesamtorganisation und 24-h-Betreuung vor Ort
  • Reise-Sicherungsschein (gesetzl. Vorgabe gem. § 651k BGB und für alle Veranstalter bindend)

Ihre persönlichen Ausgaben für Telefon, Getränke, etc. begleichen Sie bitte direkt vor Ort.

Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2026. Nach dem Anmeldeschluss Zimmer nur noch auch Anfrage.

Zum Anmeldeformular geht es hier

Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Hier können Sie eine Reiserücktrittversicherung bei der LTA abschließen.

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeinen Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeinen Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, (Tel. +49 (0)611 533-5859, Internet: www.reiseschaden.ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Deutschen Oldtimer – Reisen verweigert werden.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in da nationale Recht umgesetzten Form

1. Abschluss des Reisevertrages: Die Anmeldung zu der von Ihnen gewünschten HistoTour erfolgt schriftlich – per E-Mail – bei Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz, (im Folgenden DOR genannt). Der Reisevertrag zwischen Ihnen und DOR kommt mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschte HistoTour durch DOR an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) zu Stande.

2. Bezahlung des Reisepreises/Versicherungsschutz: Nur nach Aushändigung des Nachweises über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für die von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen (Reisesicherungsschein), sind diese unter den nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erbringen. Zahlungsbedingungen: Eine Anzahlung in Höhe von 20% der Reisekosten, wird mit der Buchungsbestätigung fällig. Der restliche Reisepreis pro Person ist vier Wochen vor Beginn der gebuchten HistoTour von Ihnen gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die HistoTour erforderlich, zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei DOR. DOR behält sich vor, im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 4 zu verlangen.

3. Leistungen/Leistungsänderung: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von DOR. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für DOR nicht verbindlich. DOR behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen zu erklären.

4. Rücktritt/Stornierung: Jederzeit vor Reisebeginn ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei DOR ist maßgeblich. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bis 30 Tage vor Reisebeginn sind Rücktritt/Stornierung kostenfrei. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben auch Stornierungen von Hotelzimmern kostenfrei. Bei Stornierungen/Rücktritt ab 29 Tage vor Reisebeginn werden pro Person 50 % des Reisepreises fällig. Bei Stornierung/Rücktritt ab 7 Tage vor Reisebeginn wird pro Person der vollständige Reisepreisfällig. Eine volle Rückerstattung des Reisepreises erfolgt bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter.

5. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährung: Weisen Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Eine unterlassene Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson kann für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Gemäß § 651 e BGB ist eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie erst dann möglich, wenn Sie DOR eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von DOR verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei DOR in Taufkirchen bei München in Schriftform geltend machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

6. Haftungsbeschränkung: Soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich von DOR herbeigeführt worden ist bzw. DOR allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

7. Abtretungsverbot: Im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und aus diesem ist die Abtretung von Ansprüchen ausgeschlossen. Es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch seine gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst umfänglich einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

8. Reiseversicherungen: In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten.

9. Haftung: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der gebuchten Veranstaltung teil. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer und Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge. Die vorgenannten Personen tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO entspricht, während der Veranstaltung für den Straßenverkehr zugelassen und ohne Einschränkung verkehrstauglich ist sowie ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten durch Abschluss des Reisevertrages bezüglich aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstandenen Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen: Den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Helfer, Veranstaltungsplatzeigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des frei gezeichneten Personenkreises beruht. Es gilt die StVO. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung am Fahrzeug des Teilnehmers.

Mit Abgabe der Buchung geben die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Deutsche Oldtimer-Reisen alle mit der HistoTour verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und durch öffentliche Medien oder anderweitig, auch online, verbreiten und werblich nutzen kann, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder die Medien hergeleitet werden können. Die Teilnehmer können diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Das Copyright der gesamten HistoTour ist Eigentum des Veranstalters.