20. – 24. August 2026 4 Nächte
Preis pro Person im:
Doppelzimmer: 1.044,00€
Einzelzimmer: 1.044,00€
Die Regionen Harz
Der Harz ist das nördlichste Mittelgebirge Deutschlands und bietet eine einzigartige Mischung aus unberührter Natur, traditionsreichen Orten, technischen Meisterwerken und mystischem Flair.
Der Harz, bis ins Mittelalter „Hart“ genannt, liegt am Schnittpunkt von Niedersachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen.
Der Brocken ist mit 1141 m der höchste Berg im Harz und in Norddeutschland. Der Harz ist insgesamt ein Nationalpark und als Ausflugsziel über Landesgrenzen beliebt.
Der kleinere Bruder ist der Elm. Ein bewaldeter Mittelgebirgszug in der Region Braunschweig und der größte Buchenwald Norddeutschlands. Der Elm ist ca. 25 km lang und erreicht am höchsten Punkt eine Höhe von 323 m. Er ist ein beliebtes Wandergebiet, bietet aber auch schöne Strecken für Oldtimer zum schlendern und die Landschaft zu genießen.
Der Dritte Bruder im Bunde ist der Solling. Ein bis zu 528 m hohes Mittelgebirge Im Weserbergland, bis an die Landesgrenzen von Hessen und Nordrhein – Westfalen. Diese drei „Riesen“ wollen wir über schöne Strecken und mit verschiedensten highlights auf unserer Reise erkunden.
Zwischen tiefen Wäldern, schroffen Felsen und alten Fachwerkstädten liegt eine Region, die Besucher das ganze Jahr über begeistert – sei es zum Wandern, Kultur erleben oder einfach um mit dem Oldtimer eine schöne Zeit zu verbringen.

Die Oldtimer-Region Harz – wo Tradition auf Leidenschaft trifft
Mitten im Herzen Deutschlands lädt die Oldtimerregion Harz dazu ein, automobile Geschichte in einer der schönsten Landschaften des Landes zu erleben. Zwischen sanften Hügeln, kurvenreichen Bergstraßen und historischen Fachwerkstädten entfaltet sich ein einzigartiges Reiseziel für Liebhaber klassischer Fahrzeuge. Ob mit dem Automobil, Motorrad oder historischen Nutzfahrzeug – hier verbindet sich die Faszination Technik mit der Vielfalt einer traditionsreichen Kulturregion.
Zahlreiche Veranstaltungen, lebendige Vereine, spezialisierte Museen und gastfreundliche Gastgeber machen den Harz zu einem Treffpunkt für alle, die ihre Leidenschaft für Oldtimer teilen und genießen möchten.

Das Hotel Starenkasten
Das Hotel „Zum Starenkasten“ befindet sich seit 1958 in Familienbesitz und wird inzwischen von der zweiten Generation geleitet. Es begann alles mit dem Restaurant, dann kamen 1970 der Saal und ein Kaminzimmer hinzu. 1979 eröffnete die Familie eines der modernsten Hotels Braunschweigs. Bereits damals mit Schwimmbad, Sauna und TV. Im laufe der Jahrzehnte wurde immer wieder umgebaut, modernisiert und erweitert.

Heute sind alle Zimmer mit Dusche/WC, Fön, Telefon, TV und W-Lan ausgestattet. Helle freundliche Möbel laden zum ausruhen ein.


Das Restaurant verfügt über einen sonnigen Wintergarten. Der Koch verwöhnt sowohl mit gut bürgerlicher, als auch mit mediteraner Küche.
Das Frühstück bietet jedem Gast, was er sich erhofft. Von Eierspeisen bis frischem Obst und frischem Orangensaft, bleiben keine Wünsche offen.
Tag 1 Willkommen bei der Deutschen Oldtimer-Reisen
Nach Ihrer individuellen Anreise und Ihrem Check-In heißen wir Sie im Hotel Zum Starenkasten in Braunschweig herzlich willkommen. Gerne möchten wir alle Teilnehmer bis ca. 17 Uhr begrüßen dürfen um dann beim ersten gemeinsamen Abendessen ab 19 Uhr mit einem gegenseitigen Kennenlernen, den Urlaub beginnen zu lassen. Im Rahmen des Abendessens stellt sich das Team der Deutschen Oldtimer-Reisen vor und Sie erhalten auch noch relevante Informationen bzgl. der Ausfahrten.
Tag 2: Die Fachwerktour durch den Harz
Der Harz ist unter Anderem auch für seine Fachwerkstädte bekannt. Wir machen eine Tour durch Goslar, Wernigerode und Ilsenburg. Über kleine Nebenstraßen geht es erst über Goslar zu unserer Mittagsrast. Soviel schon einmal vorweg, die urige Lokation ist ein absoluter Geheimtipp.
Nach der Mittagsrast fahren wir weiter nach Wernigerode und über Ilsenburg zu einer Kaffeepause. Anschließend besuchen wir noch Europas größte private Schlangenfarm.

Tag 3: Auf den Spuren der Automobilgeschichte
Wir starten Richtung Steterburg und fahren über geschichtsreiche Orte bis nach Einbeck zum PS-Speicher.
Diesen kennen sicher einige Teilnehmer bereits.
Wir stärken uns noch vor der speziellen Führung im Restaurant des PS-Speichers.
Nach der Mittagsrast erfahren wir bei der Führung durch den PS-Speicher viele Details der Automobilgeschicht.
Nach der Führung fahren wir über landschaftlich beeindruckende Strecken, vorbei an der Okertalsperre und dem Romkerhaller Wasserfall wieder zurück zum Hotel.
Tag 4: Die heiligen Hallen
Über schöne Nebenstrecken geht es durch das Braunschweiger Land über Sickte, Erkerode nach Brunsleberfeld, weiter nach Schöningen. Till Eulenspiegel lebte hier und trieb seinen Schabernack.
Wir wechseln von Niedersachsen nach Sachsen Anhalt und später wieder zurück. Immer auf kleinen Nebenstraßen in Richtung Wolfsburg zur Autostadt.
Hier machen wir zuerst m Restaurant der Autostadt Mittagspause um dann eine ganz spezielle Führung zu bekommen.
Nach dem Besuch der Autostadt fahren wir über landschaftlich schöne Straßen zurück zum Hotel.

Tag 5: Die Heimetappe
Auch die schönsten Oldtimertage im Harz geht einmal zu Ende. Heute treffen wir uns zum Abschiedsfrühstück. Mit der Überreichung der Teilnehmer-Trophäen beschließen wir das offizielle Programm der HistoTour Harz für Insider. Anschließend treten Sie Ihre individuelle Rückreise an oder bleiben noch eine Nacht. Wünschen Sie eine Verlängerungsnacht, arrangieren wir das gerne gegen Aufpreis für Sie.
Der HistoTour Harz für Insider 2026-Termin:
20. – 24. August 2026
Reisebedingungen
Der Reisepreis für das Komplett-Programm HistoTour Harz für Insider pro Person
Im Doppelbettzimmer 1.044,00 Euro
Im Einzelbettzimmer 1.044,00 Euro
inklusive folgender Leistungen:
- garantierte Reisedurchführung (ausgenommen Pandemien, Naturkatastrophen, etc.)
- 4 Übernachtungen im Hotel zum Starenkasten inkl. 3 Gang Wahlmenü (Abendessen ohne Getränke)
- Parkplatz
- 3 Tagestouren, Ihre Wahl: geführte HistoTour in der Gruppe oder solo nach Bordbuch
- 3 x Mittagessen (ohne Getränke)
- alle Eintrittspreise (auch Maut) für die im Bordbuch aufgeführten Programmpunkte
- hochwertiges Bordbuch, HistoTour-Schild
- Touren im Bordbuch oder auch digital auf dem Mobiltelefon
- Willkommenspräsent
- Teilnehmertrophäe pro Person
- digitale Foto-Dokumentation der HistoTour
- Walkie Talkie-Ausrüstung (leihweise) der teilnehmenden Fahrzeuge
- eigener Pannen-Service und Abschleppdienst (wenn möglich)
- Gesamtorganisation und 24-h-Betreuung vor Ort
- Reise-Sicherungsschein (gesetzl. Vorgabe gem. § 651k BGB und für alle Veranstalter bindend)
Ihre persönlichen Ausgaben für Telefon, Getränke, etc. begleichen Sie bitte direkt vor Ort.
Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2026. Nach dem Anmeldeschluss Zimmer nur noch auch Anfrage.
Zum Anmeldeformular geht es hier
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Hier können Sie eine Reiserücktrittversicherung bei der LTA abschließen.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeinen Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeinen Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, (Tel. +49 (0)611 533-5859, Internet: www.reiseschaden.ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Deutschen Oldtimer – Reisen verweigert werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in da nationale Recht umgesetzten Form
1. Abschluss des Reisevertrages: Die Anmeldung zu der von Ihnen gewünschten HistoTour erfolgt schriftlich – per E-Mail – bei Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz, (im Folgenden DOR genannt). Der Reisevertrag zwischen Ihnen und DOR kommt mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschte HistoTour durch DOR an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises/Versicherungsschutz: Nur nach Aushändigung des Nachweises über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für die von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen (Reisesicherungsschein), sind diese unter den nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erbringen. Zahlungsbedingungen: Eine Anzahlung in Höhe von 20% der Reisekosten, wird mit der Buchungsbestätigung fällig. Der restliche Reisepreis pro Person ist vier Wochen vor Beginn der gebuchten HistoTour von Ihnen gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die HistoTour erforderlich, zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei DOR. DOR behält sich vor, im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 4 zu verlangen.
3. Leistungen/Leistungsänderung: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von DOR. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für DOR nicht verbindlich. DOR behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen zu erklären.
4. Rücktritt/Stornierung: Jederzeit vor Reisebeginn ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei DOR ist maßgeblich. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bis 30 Tage vor Reisebeginn sind Rücktritt/Stornierung kostenfrei. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben auch Stornierungen von Hotelzimmern kostenfrei. Bei Stornierungen/Rücktritt ab 29 Tage vor Reisebeginn werden pro Person 50 % des Reisepreises fällig. Bei Stornierung/Rücktritt ab 7 Tage vor Reisebeginn wird pro Person der vollständige Reisepreisfällig. Eine volle Rückerstattung des Reisepreises erfolgt bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter.
5. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährung: Weisen Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Eine unterlassene Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson kann für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Gemäß § 651 e BGB ist eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie erst dann möglich, wenn Sie DOR eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von DOR verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei DOR in Taufkirchen bei München in Schriftform geltend machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
6. Haftungsbeschränkung: Soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich von DOR herbeigeführt worden ist bzw. DOR allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7. Abtretungsverbot: Im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und aus diesem ist die Abtretung von Ansprüchen ausgeschlossen. Es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch seine gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst umfänglich einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
8. Reiseversicherungen: In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten.
9. Haftung: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der gebuchten Veranstaltung teil. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer und Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge. Die vorgenannten Personen tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO entspricht, während der Veranstaltung für den Straßenverkehr zugelassen und ohne Einschränkung verkehrstauglich ist sowie ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten durch Abschluss des Reisevertrages bezüglich aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstandenen Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen: Den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Helfer, Veranstaltungsplatzeigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des frei gezeichneten Personenkreises beruht. Es gilt die StVO. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung am Fahrzeug des Teilnehmers.
Mit Abgabe der Buchung geben die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Deutsche Oldtimer-Reisen alle mit der HistoTour verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und durch öffentliche Medien oder anderweitig, auch online, verbreiten und werblich nutzen kann, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder die Medien hergeleitet werden können. Die Teilnehmer können diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Das Copyright der gesamten HistoTour ist Eigentum des Veranstalters.
