Eine HistoTour auf den Spuren der Mille Miglia in der Toskana
03. – 15. Oktober 2026 11 Nächte
Preis pro Person im:
Doppelzimmer: etwa 3.900,00 €
Einzelzimmer: etwa 4.800,00 €
Letztes Jahr noch als Giro Mille Miglia durchgeführt, in 2026 als Giro Italia. Die Strecke lehnt sich an die Mille Miglia, verschiedener Jahre, durch die Toskana an.
Wer kennt Sie nicht, die Mille Miglia, das Autorennen in Italien, welches von 1927 bis 1957 erst nur die Italiener und später ganz Europa begeistert hat.
Das Geburtsjahr der originalen Mille Miglia war allerdings schon 1925. Nachdem 1922 der Große Preis von Italien, von Brescia weg nach Monza verlegt wurde, wurde Brescia zunehmend unbedeutender. Im Dezember 1925 setzten sich 4 Junge Italiener aus Brescia zusammengesetzt und überlegt wie man Brescia zu einem Zentrum des Automobilsport machen könnte. Die Idee war dann, auf öffentlichen und unbefestigten Straßen (damals eher normal), von Brescia nach Rom und zurück zu fahren. Die 1. Route hatte dann etwas um die 1600km. Da die alten Römer schon in Meilen gemessen haben, war der Name Mille Miglia geboren.
In 1927 fand dann die 1. Mille Miglia statt und ganz Italien war begeistert. 1938 kam die Mille Miglia durch einen schweren Unfall in Bologna in die Kritiken und Stadtdurchfahrten waren ab da verboten. Auch durch den 2. Weltkrieg wurde die Mille Miglia dann auf einem 165km langen Rundkurs ausgetragen, der 9x gefahren werden musste.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Mille Miglia wieder in Ihrer ursprünglichen Form aufgenommen. Man beurteilte die Risiken, im Vergleich zum 2. Weltkrieg, als vernachlässigbar.
1957 passierte dann der 2. Schwere Unfall und dies war das Ende der klassischen Mille Miglia.
Genug Geschichte…….
Wir treffen uns in Brescia und starten einen Tag später vom Mille Miglia Museum zu unserer Tour. Erst entlang am Gardasee, dann in Richtung Verona und Ferrara, über Bologna in die Toskana. Hier bleiben wir ein paar Tage und fahren entlang der verschiedenen Strecken der Mille Miglia. Immer auf kleinen Straßen durch die Toskana. Zurück geht es über Lucca, Parma und FranciaCorta zurück nach Brescia.
Unser Hotel Paolo VI Center
Das Hotel liegt schön in der Altstadt von Brescia, mit einem Innenhof der als Parkplatz genutzt wird.
Der Ursprung des Gebäudes geht auf das 15 Jahrhundert zurück. 1854 übernahm die Kirche das Gebäude und baute es weiter aus. 1970 wurde das Gebäude in ein pastorales Zentrum umgewandelt und wurde nach dem Namen des brescianers Papst Paolo VI benannt. Seit 1975 wird das Gebäude als Hotel genutzt.
Tag 1 03.10 Willkommen bei der Deutschen Oldtimer-Reisen
Nach Ihrer individuellen Anreise heißen wir Sie in der Altstadt von Brescia, im 3* Hotel Paolo VI Center herzlich willkommen. Gerne möchten wir alle Teilnehmer bis ca. 17 Uhr begrüßen dürfen. Nach Ihrem Check-In finden Sie alle Unterlagen die Sie für die HistoTour Giro Italia benötigen auf Ihrem Zimmer. Wir treffen uns dann zum ersten gemeinsamen Abendessen ab 19 Uhr mit einem gegenseitigen Kennenlernen, um den Urlaub beginnen zu lassen. Im Rahmen des Abendessens stellt sich das Team der Deutschen Oldtimer-Reisen vor und Sie erhalten auch noch relevante Informationen bzgl. der Ausfahrten.
Tag 2 04.10 Von Brescia nach Ferrara
Wir starten vom Hotel in Richtung Mille Miglia Museum. Hier machen wir eine Führung durch das Museum, nehmen noch einen Espresso und machen uns dann, durch den Startbogen der Mille Migila auf den Weg zu unserer Giro Italia. Wir fahren zuerst in Richtung Padenghe sul Garda und dann entlang bis zu unserer Mittagsrast in Pischera del Garda.
Nach der Mittagspause geht es weiter über kleine Ortschaften in Richtung Verona, kurz vor Verona biegen wir in Richtung Süden ab, wir überqueren den Po und fahren weiter bis nach Ferrara.
Tag 3 05.10 Von Ferrara nach Bologna
Wir starten vom Hotel in Richtung Modena zum Ferrari Museum. Hier machen wir eine Führung durch das Museum. Anschließend fahren wir weiter nach Bologna zu unserem Hotel.
Tag 4 06.10 Ein Tag Bologna für Ihre Wünsche
Der heutige Tag steht komplett Ihren Wünschen zur Verfügung. Genießen Sie die Altstadt von Bologna-
Tag 5 07.10 Von Bologna nach San Gimignano
Wir überqueren heute den nördlichen Teil des Apennin und fahren den Passo Futa. Wir fahren an Florenz vorbei und erreichen unser Hotel. Das 4* Relais Santa Ciara wird die nächsten Tage unsere Basis sein.
Tag 6 08.10 Nach Cascina
Vom Hotel aus starten wir in Richtung Le Grazie um dann nach Norden zu schwenken. Wir fahren ein paar km auf der Route der Mille Miglia über Poggibonsi und San Miniato nach Cesina. Hier biegen wir Richtung Süden nach Rosignano ab und fahren dann wieder bis Bibbona auf der Route der Mille Miglia. Zurück zum Hotel geht es über kleine Straßen.
Tag 7 09.10 Nach Pienza
Wir fahren vom Hotel wieder in Richtung Siena um dann der Strecke der Mille Miglia bis nach Pienza und San Quirico d’Orica zu folgen. Zurück zum Hotel fahren wir über Ponte d’Arbia, an Siena vorbei und über den Passo di Lucerena.
Tag 8 10.10 Grosseto und zurück
Heute machen wir die westliche Schleife. Vom Hotel fahren wir ziemlich direkt nach Grosseto, lassen Grosseto links liegen und fahren dann wieder ein Stück auf der Route der Mille Miglia bis nach Bibbona. Zurück zum Hotel geht es über Saline di Volterra und Castel San Gimignano.
Tag 9 11.10 San Gimignano nach Lucca
Wir fahren heute nach Lucca, einmal einfach durch die Toskana. Über kleine Straßen geht es gegen Norden, mit einem kleinen westlichen Schwenk bei Emboli um dann bei Pontedera wieder nach Norden, über einen kleinen Pass nach Sant’Andrea de Compito und um nach Lucca zu fahren.
Tag 10 12.10 Lucca und Pisa zur freien Wahl
Heute gibt es wieder einen Tag zum Ausspannen, Lucca oder Pisa besichtigen oder einfach nichts tun.
Tag 11 13.10 Von Lucca nach Parma
Langsam geht es wieder zurück. Heute fahren wir ein großes Stück auf der Mille Miglia. Wir starten in Lucca, vorbei an Pisa bis nach La Spezia. Zuerst überqueren wir den Passo del Cirone, wechseln dann auf die SS 62 und überqueren auf dieser den Passo Cisa. Zusammen überqueren wieder den Apennin nach Parma.
Tag 12 14.10 Von Parma nach Brescia
Wir starten heute zur letzten Etappe vom Hotel aus in Richtung Norden. Zuerst überqueren wir den Po und dann den Oglio. In der FranciaCorta machen wir in der Kellerei Belucci für eine Verkostung des Schaumweines (kein Prosecco aber nach dem Champagner Verfahren hergestellt) halt. Hier gibt es neben dem FranciaCorta auch Köstlichkeiten aus der Umgebung (Brot, Salami und Käse). Anschließend geht es zum Hotel.
Tag 13 15.10 Die Heimetappe.
Heute startet nach dem Frühstück jeder individuell zu seiner Heimfahrt. Wer will kann noch einen oder mehrere Tage verlängern um Brescia noch genießen zu können.
Der HistoTour Giro Italia 2026-Termin:
03. – 15. Oktober 2026
Reisebedingungen
Der Reisepreis für das Komplett-Programm HistoTour Giro Italia 2026 pro Person:
Im Doppelbettzimmer etwa 3.900,00 Euro
Im Einzelbettzimmer etwa 4.800,00 Euro
Es sind noch nicht alle Hotels ausgewählt und es liegen auch noch nicht alle Preise vor. Der Preis kann sich noch in beide Richtungen ändern.
Anmeldeschluss ist der 28. Februar 2026. Nach dem Anmeldeschluss gibt es Zimmer nur noch auf Anfrage.
Hotelliste:
| Hotel Paolo VI Center | Brescia | https://www.paolovi.it/ |
| Hotel Orologio | Ferrara | https://www.hotelorologio.com/ |
| Royal Hotel Carlton | Bologna | https://www.royalhotelcarltonbologna.com/en |
| I’Hotel Pescille | San Gimignano | https://www.rosshotels.it/de/palazzo-san-lorenzo/index |
| Lucca | ||
| Parma | ||
| Hotel Paolo VI Center | Brescia | https://www.paolovi.it/ |
inklusive folgender Leistungen:
- garantierte Reisedurchführung (ausgenommen Pandemien, Naturkatastrophen, etc.)
- 11 Übernachtungen
- 11 Abendessen ohne Getränke
- Parkplatz
- 9 Tagestouren, Ihre Wahl: geführte HistoTour in der Gruppe oder solo nach Bordbuch
- 9 x Mittagessen (ohne Getränke)
- alle Eintrittspreise (auch Maut) für die im Bordbuch aufgeführten Programmpunkte
- persönliches Bordbuch, HistoTour-Schild
- Touren im Bordbuch oder auch digital auf dem Mobiltelefon
- Willkommenspräsent
- Teilnehmertrophäe pro Person
- digitale Foto-Dokumentation der HistoTour
- Walkie Talkie-Ausrüstung (leihweise) der teilnehmenden Fahrzeuge
- eigener Pannen-Service und Abschleppdienst
- Ersatzoldtimer wenn Ihre liegengebliebenes Fahrzeug nicht repariert werden kann.
- Gesamtorganisation und 24-h-Betreuung vor Ort
- Reise-Sicherungsschein (gesetzl. Vorgabe gem. § 651k BGB und für alle Veranstalter bindend)
Ihre persönlichen Ausgaben für Telefon, Getränke, etc. begleichen Sie bitte direkt vor Ort.
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiseschutzversicherung. Sie können hier über unseren Partner die LTA eine abschließen.
Zum Anmeldeformular geht es hier
Wir empfehlen grundsätzlich den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. Hier können Sie eine Reiserücktrittversicherung bei der LTA abschließen.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeinen Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeinen Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, (Tel. +49 (0)611 533-5859, Internet: www.reiseschaden.ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Deutschen Oldtimer – Reisen verweigert werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in da nationale Recht umgesetzten Form
1. Abschluss des Reisevertrages: Die Anmeldung zu der von Ihnen gewünschten HistoTour erfolgt schriftlich – per E-Mail – bei Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz, (im Folgenden DOR genannt). Der Reisevertrag zwischen Ihnen und DOR kommt mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschte HistoTour durch DOR an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises/Versicherungsschutz: Nur nach Aushändigung des Nachweises über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für die von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen (Reisesicherungsschein), sind diese unter den nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erbringen. Zahlungsbedingungen: Eine Anzahlung in Höhe von 20% der Reisekosten, wird mit der Buchungsbestätigung fällig. Der restliche Reisepreis pro Person ist vier Wochen vor Beginn der gebuchten HistoTour von Ihnen gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die HistoTour erforderlich, zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei DOR. DOR behält sich vor, im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 4 zu verlangen.
3. Leistungen/Leistungsänderung: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von DOR. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für DOR nicht verbindlich. DOR behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen zu erklären.
4. Rücktritt/Stornierung: Jederzeit vor Reisebeginn ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei DOR ist maßgeblich. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bis 31 Tage vor Reisebeginn sind Rücktritt/Stornierung kostenfrei. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben auch Stornierungen von Hotelzimmern kostenfrei. Bei Stornierungen/Rücktritt ab 30 Tage vor Reisebeginn werden pro Person 50 % des Reisepreises fällig. Bei Stornierung/Rücktritt ab 7 Tage vor Reisebeginn wird pro Person der vollständige Reisepreisfällig. Eine volle Rückerstattung des Reisepreises erfolgt bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter.
5. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährung: Weisen Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Eine unterlassene Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson kann für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Gemäß § 651 e BGB ist eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie erst dann möglich, wenn Sie DOR eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von DOR verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei DOR in Taufkirchen bei München in Schriftform geltend machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
6. Haftungsbeschränkung: Soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich von DOR herbeigeführt worden ist bzw. DOR allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7. Abtretungsverbot: Im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und aus diesem ist die Abtretung von Ansprüchen ausgeschlossen. Es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch seine gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst umfänglich einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
8. Reiseversicherungen: In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten.
9. Haftung: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der gebuchten Veranstaltung teil. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer und Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge. Die vorgenannten Personen tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO entspricht, während der Veranstaltung für den Straßenverkehr zugelassen und ohne Einschränkung verkehrstauglich ist sowie ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten durch Abschluss des Reisevertrages bezüglich aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstandenen Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen: Den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Helfer, Veranstaltungsplatzeigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des frei gezeichneten Personenkreises beruht. Es gilt die StVO. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung am Fahrzeug des Teilnehmers.
Mit Abgabe der Buchung geben die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Deutsche Oldtimer-Reisen alle mit der HistoTour verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und durch öffentliche Medien oder anderweitig, auch online, verbreiten und werblich nutzen kann, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder die Medien hergeleitet werden können. Die Teilnehmer können diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Das Copyright der gesamten HistoTour ist Eigentum des Veranstalters.
