Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz hat eine Insolvenzabsicherung mit Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können dieTouristik-Versicherungs-Service GmbH Borsteler Chaussee 111-113. 22453 Hamburg, (Tel. +49 (0)40 – 244 288 0, Email: service@tourvers.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Touristik-Versicherungs-Service GmbHverweigert werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form
1. Abschluss des Reisevertrages: Die Anmeldung zu der von Ihnen gewünschten HistoTour erfolgt schriftlich – per E-Mail – bei Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz, (im Folgenden DOR genannt). Der Reisevertrag zwischen Ihnen und DOR kommt mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschte HistoTour durch DOR an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises/Versicherungsschutz: Nur nach Aushändigung des Nachweises über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für die von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen (Reisesicherungsschein), sind diese unter den nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erbringen. Zahlungsbedingungen: Eine Anzahlung in Höhe von 20% der Reisekosten, wird mit der Buchungsbestätigung fällig. Der restliche Reisepreis pro Person ist vier Wochen vor Beginn der gebuchten HistoTour von Ihnen gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die HistoTour erforderlich, zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei DOR. DOR behält sich vor, im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 4 zu verlangen.
3. Leistungen/Leistungsänderung: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von DOR. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für DOR nicht verbindlich. DOR behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen zu erklären.
4. Rücktritt/Stornierung: Jederzeit vor Reisebeginn ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei DOR ist maßgeblich. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bis 30 Tage vor Reisebeginn sind Rücktritt/Stornierung kostenfrei. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben auch Stornierungen von Hotelzimmern kostenfrei. Bei Stornierungen/Rücktritt ab 29 Tage vor Reisebeginn werden pro Person 50 % des Reisepreises fällig. Bei Stornierung/Rücktritt ab 7 Tage vor Reisebeginn wird pro Person der vollständige Reisepreisfällig. Eine volle Rückerstattung des Reisepreises erfolgt bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter.
5. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährung: Weisen Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Eine unterlassene Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson kann für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Gemäß § 651 e BGB ist eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie erst dann möglich, wenn Sie DOR eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von DOR verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei DOR in Taufkirchen bei München in Schriftform geltend machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
6. Haftungsbeschränkung: Soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich von DOR herbeigeführt worden ist bzw. DOR allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7. Abtretungsverbot: Im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und aus diesem ist die Abtretung von Ansprüchen ausgeschlossen. Es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch seine gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst umfänglich einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
8. Reiseversicherungen: In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten.
9. Haftung: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der gebuchten Veranstaltung teil. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer und Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge. Die vorgenannten Personen tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO entspricht, während der Veranstaltung für den Straßenverkehr zugelassen und ohne Einschränkung verkehrstauglich ist sowie ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten durch Abschluss des Reisevertrages bezüglich aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstandenen Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen: Den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Helfer, Veranstaltungsplatzeigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des frei gezeichneten Personenkreises beruht. Es gilt die StVO. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung am Fahrzeug des Teilnehmers.
Mit Abgabe der Buchung geben die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Deutsche Oldtimer-Reisen alle mit der HistoTour verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und durch öffentliche Medien oder anderweitig, auch online, verbreiten und werblich nutzen kann, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder die Medien hergeleitet werden können. Die Teilnehmer können diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Das Copyright der gesamten