Auf zur Ostsee

11. – 18.Juli 2025

Preis pro Person im Doppelzimmer: 1910,00€ Preis im Einzelzimmer auf Anfrage

Hansestadt Stralsund – als Gründungsmitglied der Hanse kam die Stadt durch internationalen Handel zu beachtlichem Wohlstand. Die Altstadt mit ihren zahlreichen Baudenkmalen und besonders wertvollen Zeugnissen der Backsteingotik gehört seit 2002 mit dem Titel „Altstädte von Stralsund und Wismar“ zum UNESCO-Weltkulturerbe.

Die Boddengewässer sind ein Naturparadies zwischen Küsten und Binnenland. Der Name Bodden ist vermutlich niederdeutschen Ursprungs und bedeutet „Boden“ oder „Grund“, was sich auf die geringe Wassertiefe von durchschnittlich zwei Metern dieser Gewässer bezieht. Durch die Halbinsel Fischland-Darß-Zingst werden die Gewässer von der offenen Ostsee getrennt werden.

Boddengewässer werden sowohl durch das Süßwasser von Flüssen und Bächen als auch durch das Salzwasser der Ostsee beeinflusst. Diese Mischung aus Süß- und Salzwasser ist Grundlage für eine vielfältige Flora und Fauna.

Wasser, soweit das Auge reicht – hier finden Sie nicht nur den größten deutschen Binnensee, die Müritz, sondern auch das größte zusammenhängende Seengebiet Deutschlands – die Mecklenburgische Seenplatte. Die prächtige Seenlandschaft lässt sich auch vom Land aus sehr gut genießen. 

Entdecken Sie die älteste Schmalspurbahn der Ostseeküste zwischen Kühlungsborn und Bad Doberan. Seit 1886 gehört der Molli mit der seltenen Spurweite von 900 mm zum Stadtbild. 365 Tage im Jahr fährt die Bäderbahn mitten durch die Hauptgeschäftsstraße von Bad Doberan, vorbei an der weißen Stadt am Meer – Heiligendamm bis hin zum größten deutschen Ostseebad Kühlungsborn.

Die Versuchsanstalten Peenemünde waren von 1936 bis 1945 das größte militärische Forschungszentrum Europas. Auf einer Fläche von 25 km² arbeiteten bis zu 12.000 Menschen gleichzeitig an neuartigen Waffensystemen, wie etwa dem weltweit ersten Marschflugkörper und der ersten funktionierenden Großrakete. Das Historisch-Technische Museum Peenemünde arbeitet die Geschichte der Entstehung und Nutzung dieser Waffen auf. Die Ausstellungen dokumentieren, wer in Peenemünde arbeitete, wie die Menschen lebten und warum die enorm aufwändigen Waffenprojekte durchgeführt wurden.

Deutschlands größte Schrägseilbrücke verbindet Deutschlands größte Insel, Rügen, mit dem Festland. Wie eine überdimensionale Stimmgabel erhebt sich der Pylon der neuen Rügenbrücke über den Strelasund.

Im Juni 2011 verlieh die UNESCO dem für seinen gewaltigen Buchenbestand und die weißen Kreidefelsen bekannten Nationalpark Jasmund auf Rügen den Status des Weltnaturerbes.

Von touristischer Bedeutung sind viele Orte auf Rügen, insbesondere in der Nähe von Attraktionen wie dem Kap Arkona (Putgarten), Schlössern und in Wassernähe. Für ländliche Orte sind häufig traditionelle Häuser mit Reetdächern sowie Putz-, Feldstein- und Backsteinfassaden typisch, in den altehrwürdigen Seebädern herrscht mondäne Bäderarchitektur vor.

Hotel maakt

Im Herzen von Stralsund, direkt am Neuen Markt, erwartet das Hotel maakt die Gäste:  modern, lässig und der perfekte Ausgangspunkt für eine Auszeit an der Küste. Ob Sie die salzige Brise der Ostsee spüren, durch die Gassen der UNESCO-Welterbe-Altstadt schlendern oder nach den Tagestouren ausspannen wollen – hier sind Sie genau richtig.

Die Zimmer und Apartments kombinieren urbanen Stil mit maximalem Komfort. Morgens verwöhnt das Hotel seine Gäste mit einem reichhaltigen Frühstücksbuffet, das keine Wünsche offenlässt – ob drinnen oder draußen im charmanten Innenhof.

Tag 1 Ankunft in Stralsund

Nach Ihrer individuellen Anreise und Ihrem Check-in heißen wir Sie in Stralsund herzlich willkommen. Gerne möchten wir alle Teilnehmer bis ca. 17 Uhr begrüßen dürfen um dann beim ersten gemeinsamen Abendessen ab 19 Uhr mit einem gegenseitigen Kennenlernen den Urlaub beginnen zu lassen. Im Rahmen des Abendessens stellt sich das Team der Deutschen Oldtimer-Reisen vor und Sie erhalten auch noch relevante Informationen bzgl. der Ausfahrten.

Tag 2 Bodden-Darß-Tour

Wir umrunden heute den Saaler Bodden und fahren hierzu von Stralsund aus Richtung Westen.

Die Ostseehalbinsel Darß liegt im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Es war einer der letzten Beschlüsse der DDR-Volkskammer im Jahr 1990, hier einen Nationalpark zu errichten. Die weitgehend unberührte Natur des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft bietet Ruhe, Erholung und Entspannung.

Nach einem Abstecher zum Schlösschen Sundische Wiese geht es von der Halbinsel wieder zurück auf das Festland und auf kleinen Landstraßen nach Stralsund.

Tag 3 Die Mecklenburgische Seenplatte

Stralsund verlassen wir heute Richtung Süden um in die Mecklenburgische Seenplatte zu fahren. Eines unserer heutigen Zwischenziele ist Waren an der Müritz, wir erreichen die Stadt auf kleinen Landstraßen. Genießen Sie die schöne unberührte Natur Mecklenburgs und fahren Sie über alte Eichenalleen, über Straßen direkt an den Seen und von kleinen malerischen Orten und Dörfern zu Städten mit Backsteingotik und Hansetradition.

Tag 4 Heute geht es auf die Schiene – Molli-Tour

Von Stralsund geht es Richtung Westen zum Fähranleger „Hohe Düne“ um nach Warnemünde überzusetzen – denn unser heutiges Ziel ist Kühlungsborn. Die Old- und Youngtimer haben nun Pause – denn jetzt geht es auf Schmalspurschienen mit der Dampflok Molli weiter – von Kühlungsborn nach Bad Doberan und wieder zurück. Nachdem wir uns das Mittagessen möglichst nahe am Strand haben schmecken lassen, genießen wir die Rückfahrt über Rostock zurück nach Stralsund.

Tag 5 Ein Tag zur freien Verfügung

Aufgrund der zentralen Lage unseres Hotels lässt sich Stralsund perfekt zu Fuß erkunden. Das Ensemble des Alten Marktes bietet mit der Nikolaikirche, dem Stralsunder Rathaus und weiteren Gebäuden einen Überblick über die architektonische Geschichte der Stadt.

Die mit hohem finanziellem Engagement aufwändig sanierten Bürgerhäuser mit ihren typischen Giebeln prägen das Bild in den Altstadtstraßen. 

Tag 6 Auf nach Peenemünde

Ein geschichtsträchtiger Ort ist heute unser Ziel – das Historisch-Technische Museum Peenemünde im Norden der Insel Usedom. Im Rahmen einer persönlichen Führung erfahren wir Vieles und Interessantes über die Historie dieses Geländes. Unser Tour Verlauf führt uns entlang der Ostsee und vorbei an Greifswald zur Insel Usedom.

Tag 7 Rund um Rügen

Über die Rügenbrücke gelangen wir auf die Insel Rügen – um von Deutschlands größter Insel möglichst viel zu sehen und zu erleben umrunden wir quasi die Insel. Unser Mittagessen nehmen wir im nördlichen Teil der Insel ein, bevor es dann wieder Richtung Süden geht und wir mit einer Fähre aufs Festland übersetzen um unseren Rückweg nach Stralsund anzutreten.

Im Hotel maak verbringen wir einen letzten fröhlichen, gemeinsamen Abend und lassen unsere Erinnerungen an tolle Ausfahrten Revue passieren. Zum Abschluss erhalten alle Teilnehmer eine Teilnehmertrophäe.

Tag 8 Auf Wiedersehen, Ostsee!

Es ist Zeit die Heimreise anzutreten und sich von der Ostsee zu verabschieden. Nach dem Frühstück treten Sie Ihre individuelle Rückfahrt an.

Der HistoTour Darß, Bodden und Rügen 2025-Termin:

11. – 18. Juli

Reisebedingungen

Der Reisepreis für das Komplett-Programm HistoTour Darß, Bodden und Rügen 2025 beträgt pro Person im Doppelzimmer: 1.910,00 €, Einzelzimmerpreis: auf Anfrage

inklusive folgender Leistungen:

  • garantierte Reisedurchführung (ausgenommen Pandemien, Naturkatastrophen, etc.)
  • 7 Übernachtungen im 4-Sterne Hotel maakt, inkl. Verwöhnhalbpension (Abendessen ohne Getränke)
  • Parkplatz Tiefgarage
  • 5 Tagestouren plus 1 Tag zur persönlichen Gestaltung
  • Ihre Wahl: geführte HistoTour in der Gruppe oder solo nach Bordbuch
  • 5 x Mittagessen (ohne Getränke)
  • WLAN
  • alle Eintrittspreise (auch Maut) für die im Bordbuch aufgeführten Programmpunkte
  • hochwertiges Bordbuch, HistoTour-Schild
  • Teilnehmertrophäe pro Fahrzeug
  • digitale Foto-Dokumentation der HistoTour
  • Walkie Talkie-Ausrüstung (leihweise) der teilnehmenden Fahrzeuge
  • eigener Abschleppdienst
  • eigener Pannen-Service
  • Gesamtorganisation und 24-h-Betreuung vor Ort
  • Reise-Sicherungsschein (gesetzl. Vorgabe gem. § 651k BGB und für alle Veranstalter bindend)

Ihre persönlichen Ausgaben für Telefon, Getränke, etc. begleichen Sie bitte direkt vor Ort.

Hier geht es zum Anmeldeformular

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz hat eine Insolvenzabsicherung mit Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können dieTouristik-Versicherungs-Service GmbH Borsteler Chaussee 111-113. 22453 Hamburg, (Tel. +49 (0)40 – 244 288 0, Email: service@tourvers.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Touristik-Versicherungs-Service GmbHverweigert werden.

Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form

1. Abschluss des Reisevertrages: Die Anmeldung zu der von Ihnen gewünschten HistoTour erfolgt schriftlich – per E-Mail – bei Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz, (im Folgenden DOR genannt). Der Reisevertrag zwischen Ihnen und DOR kommt mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschte HistoTour durch DOR an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) zu Stande.

2. Bezahlung des Reisepreises/Versicherungsschutz: Nur nach Aushändigung des Nachweises über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für die von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen (Reisesicherungsschein), sind diese unter den nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erbringen. Zahlungsbedingungen: Eine Anzahlung in Höhe von 20% der Reisekosten, wird mit der Buchungsbestätigung fällig. Der restliche Reisepreis pro Person ist vier Wochen vor Beginn der gebuchten HistoTour von Ihnen gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die HistoTour erforderlich, zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei DOR. DOR behält sich vor, im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 4 zu verlangen.

3. Leistungen/Leistungsänderung: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von DOR. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für DOR nicht verbindlich. DOR behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen zu erklären.

4. Rücktritt/Stornierung: Jederzeit vor Reisebeginn ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei DOR ist maßgeblich. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bis 30 Tage vor Reisebeginn sind Rücktritt/Stornierung kostenfrei. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben auch Stornierungen von Hotelzimmern kostenfrei. Bei Stornierungen/Rücktritt ab 29 Tage vor Reisebeginn werden pro Person 50 % des Reisepreises fällig. Bei Stornierung/Rücktritt ab 7 Tage vor Reisebeginn wird pro Person der vollständige Reisepreisfällig. Eine volle Rückerstattung des Reisepreises erfolgt bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter.

5. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährung: Weisen Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Eine unterlassene Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson kann für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Gemäß § 651 e BGB ist eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie erst dann möglich, wenn Sie DOR eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von DOR verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei DOR in Taufkirchen bei München in Schriftform geltend machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

6. Haftungsbeschränkung: Soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich von DOR herbeigeführt worden ist bzw. DOR allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

7. Abtretungsverbot: Im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und aus diesem ist die Abtretung von Ansprüchen ausgeschlossen. Es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch seine gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst umfänglich einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.

8. Reiseversicherungen: In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten.

9. Haftung: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der gebuchten Veranstaltung teil. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer und Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge. Die vorgenannten Personen tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO entspricht, während der Veranstaltung für den Straßenverkehr zugelassen und ohne Einschränkung verkehrstauglich ist sowie ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten durch Abschluss des Reisevertrages bezüglich aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstandenen Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen: Den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Helfer, Veranstaltungsplatzeigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des frei gezeichneten Personenkreises beruht. Es gilt die StVO. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung am Fahrzeug des Teilnehmers.

Mit Abgabe der Buchung geben die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Deutsche Oldtimer-Reisen alle mit der HistoTour verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und durch öffentliche Medien oder anderweitig, auch online, verbreiten und werblich nutzen kann, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder die Medien hergeleitet werden können. Die Teilnehmer können diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Das Copyright der gesamten HistoTour ist Eigentum des Veranstalters.