Auf den Spuren der legendären Mille Miglia
03. – 20. Oktober 2025
Preis pro Person im Doppelzimmer: Ausgebucht für 2025
Wer kennt Sie nicht, die Mille Miglia, das Autorennen in Italien, welches von 1927 bis 1957 erst nur die Italiener und später ganz Europa begeistert hat.
Es spukt ja schon lange in meinem Kopf rum, eine Tour auf der Route der Mille Miglia zu organisieren. Bei der Letzten Clubausfahrt habe ich meine Idee dem Sascha erzählt und der war sofort begeistert. Also PC an und die Route planen.
Das Geburtsjahr der originalen Mille Miglia war allerdings schon 1925. Nachdem 1922 der Große Preis von Italien, von Brescia weg nach Monza verlegt wurde, wurde Brescia zunehmend unbedeutend. Im Dezember 1925 setzten sich 4 Junge Italiener aus Brescia zusammengesetzt und überlegt wie man Brescia zu einem Zentrum des Automobilsport machen könnte. Die Idee war dann, auf öffentlichen und unbefestigten Straßen (damals eher normal), von Brescia nach Rom und zurück zu fahren. Die 1. Route hatte dann etwas um die 1600km. Da die alten Römer schon in Meilen gemessen haben, war der Name Mille Miglia geboren.
In 1927 fand dann die 1. Mille Miglia statt und ganz Italien war begeistert. 1938 kam die Mille Miglia durch einen schweren Unfall in Bologna in die Kritiken und Stadtdurchfahrten waren ab da verboten. Auch durch den 2. Weltkrieg wurde die Mille Miglia dann auf einem 165km langen Rundkurs ausgetragen, der 9x gefahren werden musste.
Nach dem 2. Weltkrieg wurde die Mille Miglia wieder in Ihrer ursprünglichen Form aufgenommen. Man beurteilte die Risiken, im Vergleich zum 2. Weltkrieg, als vernachlässigbar.
1957 passierte dann der 2. Schwere Unfall und dies war das Ende der klassischen Mille Miglia.
Genug Geschichte…….
Wir fahren in 14 Etappen auf einer der meist gefahrenen Routen der Mille Miglia.
Wir starten mit der Besichtigung des Mille Miglia Museums und fahren dann durch den Startbogen der Mille Miglia zu unserer ersten Etappe.
Es geht von Brescia über den Gardasee und Verona nach Ferrara. Von da über Rimini, mit einem Abstecher nach San Marino, nach Senegallia und von dort dann langsam den Abruzzen nähernd, ins Landesinnere. Wir überqueren die Abruzzen und fahren nach Rom. In Rom sind 2 Tage Aufenthalt geplant. Zurück geht es jetzt über z.B. Lago Bolsena, Siena, Pisa, Lucca, durch die Emilia Romana in Richtung Modena. Hier bekommen wir eine spezielle Führung bei Ferrari, wahrscheinlich im Museum. Wir sind hier ohne Zeitdruck unterwegs, unser Hotel ist in Marinello.
Von Marinello über Parma und Piacenza nach Bergamo und zum Schluss noch einmal um den Iseo See herum und schon sind wir wieder in Brescia.
Die Tagesstrecken sind zwischen 90 und 180km lang.
Wir Übernachten in 3 oder 4 Sterne Hotels, ist auch etwas preisabhängig. Es ist immer Mittagessen wie natürlich auch Abendessen geplant. Die Hotels haben immer wieder auch einen Wellness- oder Spa Bereich mit Pool.
Wenn wir im Hotel ankommen benötigen wir an dem Tag kein Auto mehr. Die Restaurants sind entweder fußläufig zu erreichen oder wir essen im Hotel.
Wir haben keine langen Strecken zu fahren und so geht es recht entspannt zu. Wir starten in der Regel um 10:00 Uhr am Hotel und kommen meist um 16:00 Uhr am nächsten Hotel an. So hat man noch Zeit für sich selbst.
Wenn es etwas Sehenswertes auf der Strecke gibt, steigen wir auch mal aus und laufen ein paar Meter um etwas zu besichtigen.
In Maranello werden wir entweder die Fertigung oder wahrscheinlicher das Ferrari Museum besichtigen. Es wird eine spezielle Führung, keine klassische Touri-Führung.
Am Ende, wieder zurück in Brescia, wäre noch ein Tag Aufenthalt in Brescia möglich, bevor wieder alle nach Hause fahren. Wenn jemand will kann man vor der Tour auch früher anreisen oder nach der Tour länger bleiben.
Anfahrt nach Brescia und die Rückfahrt plant jeder für sich selbst. Wir treffen uns am 03.10.2025 bis 17:00 Uhr im Hotel.
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Liste der Hotels:
Hotel Master | Brescia |
Hotel Radisson Ferrara | Ferrara |
Hotel King Rimini | Rimini |
Rafaello Hotel Senegallia | Senigallia |
Hotel Villa Quiete | Montecassiano |
Residence Palazzo die Mercanti | Ascoli Piceno |
Albergo Quattro Stagioni | Rieti |
Hotel Antica Locanda Palmieri | Roma |
Hotel Holiday | Bolsena |
Hotel Le Colline | San Gimignano |
Hotel Maranello Place | Maranello |
Hotel Nord | Guardamiglio / Piacenza |
Hotel Relaisfrancacorta | Colombaro / Bergamo |
Hotel Master | Brescia |
Zusammenfassung:
Termin: 03.10.2025 – 20.10.2025
Strecke: 14 Etappen mit einer Länge zwischen 90km und 180km
Gesamtstrecke: ohne An- und Abreise: etwa 1850 km
Für 2025 ist die Tour leider ausgebucht.
Im Oktober in 2026 wird es die nächste Giro Mille Miglia geben. Dann fahren wir in 10 Tagen von Brescia nach Rom und zurück, mit einem 2 Tage Aufenthalt in Rom.
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz hat eine Insolvenzabsicherung mit Touristik-Versicherungs-Service GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können dieTouristik-Versicherungs-Service GmbH Borsteler Chaussee 111-113. 22453 Hamburg, (Tel. +49 (0)40 – 244 288 0, Email: service@tourvers.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Touristik-Versicherungs-Service GmbHverweigert werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form
1. Abschluss des Reisevertrages: Die Anmeldung zu der von Ihnen gewünschten HistoTour erfolgt schriftlich – per E-Mail – bei Deutsche Oldtimer-Reisen Thomas Utz, (im Folgenden DOR genannt). Der Reisevertrag zwischen Ihnen und DOR kommt mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschte HistoTour durch DOR an Sie (unter der von Ihnen angegebenen Anschrift oder E-Mail-Adresse) zu Stande.
2. Bezahlung des Reisepreises/Versicherungsschutz: Nur nach Aushändigung des Nachweises über den erforderlichen Versicherungsschutz gemäß § 651 k BGB für die von Ihnen auf die gebuchten Reiseleistungen zu leistenden Zahlungen (Reisesicherungsschein), sind diese unter den nachfolgenden Zahlungsbedingungen zu erbringen. Zahlungsbedingungen: Eine Anzahlung in Höhe von 20% der Reisekosten, wird mit der Buchungsbestätigung fällig. Der restliche Reisepreis pro Person ist vier Wochen vor Beginn der gebuchten HistoTour von Ihnen gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die HistoTour erforderlich, zu zahlen. Sämtliche Zahlungen sind unter Angabe der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung ersichtlichen Vorgangsnummer ausschließlich an die dort genannte Kontoverbindung zu leisten. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei DOR. DOR behält sich vor, im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung nach Mahnung mit Fristsetzung den Rücktritt vom Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen nach Ziffer 4 zu verlangen.
3. Leistungen/Leistungsänderung: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf den veranstaltereigenen Websites im Internet sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung von DOR. Leistungsbeschreibungen in Katalogen oder auch Websites von Leistungsträgern wie Hotels sind für DOR nicht verbindlich. DOR behält sich das Recht vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen zu erklären.
4. Rücktritt/Stornierung: Jederzeit vor Reisebeginn ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei DOR ist maßgeblich. Die Erklärung per Einschreiben/Rückschein wird empfohlen. Bis 30 Tage vor Reisebeginn sind Rücktritt/Stornierung kostenfrei. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben auch Stornierungen von Hotelzimmern kostenfrei. Bei Stornierungen/Rücktritt ab 29 Tage vor Reisebeginn werden pro Person 50 % des Reisepreises fällig. Bei Stornierung/Rücktritt ab 7 Tage vor Reisebeginn wird pro Person der vollständige Reisepreisfällig. Eine volle Rückerstattung des Reisepreises erfolgt bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter.
5. Gewährleistung, Abhilfe, Kündigung, Verjährung: Weisen Reiseleistungen aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich an die Ihnen bekannt gegebene Kontaktperson, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Eine unterlassene Mängelanzeige bei dieser Kontaktperson kann für Sie zur Folge haben, dass Sie für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadensersatz) geltend machen können. Gemäß § 651 e BGB ist eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie erst dann möglich, wenn Sie DOR eine angemessene Frist für die Abhilfeleistung gesetzt haben, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird von DOR verweigert oder wenn die sofortige Kündigung des Reisevertrages durch ein besonderes Interesse von Ihnen gerechtfertigt wird. Unabhängig von der sofortigen Anzeige des Mangels vor Ort müssen Sie etwaige Ansprüche auf Minderung/Schadensersatz direkt bei DOR in Taufkirchen bei München in Schriftform geltend machen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
6. Haftungsbeschränkung: Soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich von DOR herbeigeführt worden ist bzw. DOR allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7. Abtretungsverbot: Im Zusammenhang mit dem Reisevertrag und aus diesem ist die Abtretung von Ansprüchen ausgeschlossen. Es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch seine gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst umfänglich einzustehen, die die Rechte aus dem Reisevertrag an ihn abgetreten haben.
8. Reiseversicherungen: In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reiseversicherungen nicht enthalten.
9. Haftung: Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der gebuchten Veranstaltung teil. Dies gilt gleichermaßen für Fahrer und Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge. Die vorgenannten Personen tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Fahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge übernehmen die Gewähr dafür, dass das Fahrzeug den Vorschriften der StVZO entspricht, während der Veranstaltung für den Straßenverkehr zugelassen und ohne Einschränkung verkehrstauglich ist sowie ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Fahrer, Beifahrer, Eigentümer und Halter der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten durch Abschluss des Reisevertrages bezüglich aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung sich ereignenden Unfälle und entstandenen Schäden auf jegliches Recht des Vorgehens oder Rückgriff gegen: Den Veranstalter, dessen Mitarbeiter, Beauftragte, Helfer, Veranstaltungsplatzeigentümer, Behörden, Dienststellen und jegliche Personen, die mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung betraut sind, sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit ein Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des frei gezeichneten Personenkreises beruht. Es gilt die StVO. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung am Fahrzeug des Teilnehmers.
Mit Abgabe der Buchung geben die Teilnehmer ihr Einverständnis, dass Deutsche Oldtimer-Reisen alle mit der HistoTour verbundenen Tätigkeiten aufzeichnen und durch öffentliche Medien oder anderweitig, auch online, verbreiten und werblich nutzen kann, ohne dass daraus Ansprüche gegen den Veranstalter oder die Medien hergeleitet werden können. Die Teilnehmer können diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. Das Copyright der gesamten